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Germanistische Sprachwissenschaft

Hinweise zum Verfassen schriftlicher Hausarbeiten und Examensarbeiten

Die folgenden Hinweise gelten für Studierende, die in der Germanistischen Sprachwissenschaft eine wissen­schaftliche Hausarbeit schreiben möchten. Sie gelten analog auch für Examensarbeiten (Bachelor oder Master), soweit die Prüfungsordnung nichts anderes vorgibt. Bitte lesen Sie alles gründlich durch! Es gibt Unterschiede zu demjenigen, was Sie aus den anderen Fach­be­reichen (Literaturwissenschaft und Fachdidaktik) oder aus anderen Fächern gewohnt sein mögen. Einige relevante Informationen zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten finden Sie auch in einem Lernvideo in der Stud.IP-Studiengruppe „Germanistische Linguistik“ (Login erforderlich).

I. (1) Schriftliche Arbeiten dienen der selbständigen vertiefenden Beschäftigung mit einem Thema. (2) Dieses muss im Fall von modulbezogenen Hausarbeiten in den Zusammenhang der Lehrver­anstaltung gehören, aber nicht notwendigerweise im Unterricht behandelt worden sein. Auch die Wahl des Themas, über das Sie bereits ein Referat gehalten haben, ist zulässig. Im Fall von Examensarbeiten ist zu beachten, dass die Arbeit einen linguistisch relevanten Gegenstand zum Thema haben muss. (3) Selbständigkeit schließt einen sinnvoll-kreativen Umgang mit Vorgaben aller Art ein. Reflektieren Sie kritisch, was Sie von Text- und Sprachmustern zu wissen glauben. Hinterfragen Sie Autoritäten jeder Art (was nicht gleichbedeutend ist mit ‚ignorieren Sie‘ ...). Arbeiten Sie auch in sinnvoller Weise mit den Informationen, die Sie aktuell zur Kenntnis nehmen. Längst nicht alles Relevante kann hier benannt werden. Wenn Sie beispielsweise nachstehend (Punkt VI) bestimmte Fragen zur Zitierweise nicht beantwortet finden: beantworten – und verantworten – Sie selbst.

II. (1) Die Themenvergabe erfolgt bei Examensarbeiten in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer. Bei Seminararbeiten gibt a) der Seminarleiter/die Seminarleiterin ein Thema vor oder gibt b) die Möglichkeit der eigenständigen Themenwahl; in diesem Fall ist Punkt I zu beachten. Die Festlegung des Themas erfolgt im ersten Fall per E-Mail, im zweiten im Rahmen der Sprechstunde. — Ob Sie bei einer Seminararbeit ein Thema frei wählen können oder ob Ihnen eines gestellt wird, erfahren Sie in der jeweiligen Lehrveranstaltung. Bei Themenvergabe durch den Seminarleiter/die Seminarleiterin besteht einmalig die Möglichkeit einer Rückgabe des Themas. In diesem Fall wird ein neues Thema festgesetzt; eine Verlängerung der Bearbeitungszeit folgt daraus nicht. (2) In jedem Fall ist es die Aufgabe des/der Studierenden, zum seinem/ihrem Thema selbständig eine sinnvolle individuelle Fragestellung und Herangehensweise zu entwickeln. Eine Abnahme/Genehmigung durch den Seminarleiter/die Seminarleiterin erfolgt nicht.

III. (1) Die Literatursuche gehören zur Prüfungsleistung und werden von den Studierenden selbst verantwortet. Eine Abnahme/Genehmigung durch den Seminarleiter/die Seminarleiterin erfolgt nicht. Es gelten die Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens. Zu berücksichtigen ist nicht ein quantifizierbares Minimum an Literatur, sondern die thematisch relevante Literatur. (Zur Bibliographie vgl. die allgemeinen Hinweise zur Literatursuche.) (2) Die Anlage und Gliederung der Arbeit ergibt sich aus dem Thema und Ihrem individuellen Zugriff auf dasselbe (= Fragestellung). Eine Abnahme/Genehmigung durch den Seminarleiter/die Seminarleiterin erfolgt nicht. Wieviele und welche Kapitel und Unterkapitel Sie ansetzen wollen oder zu müssen glauben, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, dass Ihre Entscheidung plausibel ist, mit anderen Worten: Selbst wenn der Dozent/die Dozentin persönlich eine ganz andere Gliederung vorgenommen hätte, ist das kein Problem, solange Ihre Gliederung nachvollziehbar ist. — Allgemein kann man sagen, dass jede Hausarbeit eine Einleitung, einen Hauptteil (mit ggf. mehreren Kapiteln) und einen Schluss aufweist; die Überschriften „Einleitung“, „Hauptteil“ und „Schluss“ zeugten allerdings von wenig Phantasie und Souveränität. Die Einleitung exponiert das Thema und entwickelt die Forschungsfrage, der Schluss bietet ein Fazit und ggf. einen Ausblick. Achtung: Vermeiden Sie Redundanzen jeder Art. Die Einleitung ist nicht dazu da, das Inhaltsverzeichnis zu doppeln. Wenn dieses für sich plausibel ist, so muss man den Gang der folgenden Untersuchung nicht noch einmal benennen. Angaben zu den Inhalten der folgenden Kapitel sind in aller Regel verzichtbar – es sei denn, sie enthalten Problematisierungen. Ebenso sollte das Fazit nicht eine bloße Wiederholung von zuvor schon Gesagtem sein. Versuchen Sie (z. B. durch Ausblicke, durch Benennung von verbleibenden Desideraten, die Sie im Rahmen der Arbeit nicht beheben können, durch kritische Einschätzung Ihrer Ergebnisse o. Ä.) noch einmal neue Aspekte zu liefern. (3) Seien Sie sich der Tatsache bewusst, dass wissenschaftliche Arbeiten dazu da sind, auf der Grundlage von Forschung eine eigenständige inhaltliche Position zu beziehen. Das gilt für einfache Hausarbeiten nicht anders als für Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten. Will sagen: Es ist nicht ausreichend (im Sinne des Notenspektrums), wenn lediglich eine Wiedergabe von Forschungspositionen/-ergebnissen erfolgt – und schon gar nicht, wenn es eine Wiedergabe aus zweiter oder gar dritter Hand, nämlich aus Einführungswerken oder Kompendien ist (letzteres ist völlig unzulässig: zitiert werden darf ausschließlich aus erster Hand). Die eigene Leistung kann minimal in einer kritischen Stellungnahme bestehen (negativ kritisch, also mit Herausarbeitung einer Gegenposition, oder auch positiv kritisch, also zustimmend: unter Angabe von Argumenten). Sinnvollerweise kommt die eigene Leistung nicht erst im Fazit bzw. am Ende einzelner Kapitel, sondern wird in den gesamten Text „organisch“ eingearbeitet. — Um ein anscheinend verbreitetes Missverständnis klar auszuschließen: Es geht auf keinen Fall darum, dass Sie die Meinung des Dozenten/der Dozentin (oder das, was Sie dafür halten) wiedergeben. In der Wissenschaft gibt es nicht „richtig“ oder „falsch“, sondern lediglich „gut begründet“ oder „schlecht begründet“. Sie können zwar Positionen vertreten, die Ihr Dozent/Ihre Dozentin für richtig hält, wenn sie Ihnen überzeugend scheinen; wichtig ist aber, dass Sie es in überzeugender Weise, also mit plausiblen Argumenten tun. Ebenso gut können Sie auch eine ganz andere Meinung vertreten; auf die Note wird sich lediglich negativ auswirken, wenn Sie nicht nachvollziehbar argumentieren (und zwar auch dann, wenn Sie wörtlich das nacherzählen, was Sie im Seminar oder in der Sprechstunde gehört haben).

IV. Umfang und Format: Für schriftliche Prüfungsleistungen gelten folgende Umfänge: Eine Hausarbeit im Bachelor-Studiengang soll in der Regel etwa 15 Seiten umfassen. Eine Hausarbeit im Master-Studiengang soll in der Regel etwa 20 Seiten umfassen. Für Abschlussarbeiten gilt: Bachelor-Arbeiten umfassen in der Regel ca. 50 Seiten. Master-Arbeiten umfassen in der Regel ca. 70 Seiten. Schriftart: Times New Roman. Schriftgröße: 12 Punkt (Fußnoten: 10 Punkt), Zeilenabstand: 1,5 (Fußnoten: 1); linker Rand: 2,5 cm; rechter Rand: 5 cm; Block­satz (Silbentrennung durchführen!), Fußnoten ebenfalls Blocksatz. — Die Arbeit hat

  • ein Titelblatt (darauf finden sich folgende Angaben: Titel des Seminars, Name des Do­zenten/der Do­zentin, Angabe des Semesters, in dem das Seminar stattgefunden hat, Titel der Arbeit, Name des Verfassers/der Verfasserin, Angabe der Matrikelnummer [unbedingt!], Angabe des Studiengangs und des Fachsemesters, Angabe der Adresse/E-Mail-Adresse/Telefonnummer),
  • ein Inhaltsverzeichnis (in dasselbe gehören alle Kapitel und Unterkapitel, die durch Überschriften hervorgehoben und durchnummeriert sind),
  • einen Textteil, ggf. mit Fußnoten (in diesen können zusätzliche Literaturhinweise gegeben und Anmerkungen gemacht werden),
  • ein Verzeichnis der zitierten Literatur (vgl. Punkt VI),
  • ggf. einen Anhang, falls in der Arbeit untersuchte Daten oder Quellen dokumentiert werden sollen.

Die Seitenzählung beginnt auf der Titelseite (ohne Nummerierung) und erfolgt fortlaufend; für die Umfangsberechnung (s. o.) ist jedoch nur der Textteil relevant.

V. Der Hausarbeit ist folgende Erklärung beizufügen:

Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und unter Benutzung keiner anderen Quellen als der genannten (gedruckte Werke, Werke in elektronischer Form im Internet, auf CD und anderen Speichermedien) verfasst habe. Alle aus solchen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommenen Passagen habe ich im Einzelnen unter genauer Angabe des Fundortes gekennzeichnet. Quellentexte, die nur in elektronischer Form zugänglich waren, habe ich in den wesentlichen Auszügen kopiert und der Ausarbeitung angehängt.

Die Erklärung ist zu datieren und zu unterschreiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes offensichtliche Plagiat (vgl. hierzu auch Punkt VI) dem Prüfungsausschuss angezeigt wird. Dieser kann Sanktionen bis hin zur Exmatrikulation (und damit Verlust des Prüfungsanspruchs an sämtlichen deutschen Hochschulen!) verhängen. Unabhängig von der Entscheidung des Prüfungsausschusses wird die Arbeit auf jeden Fall mit „nicht ausreichend“ bewertet.

VI. Bei Zitierweise und Bibliographie wird das in der Linguistik allgemein übliche Verfahren erwartet: Zitiert wird durch Angabe des Verfassers, der Jahreszahl (bei mehreren Arbeiten eines Verfassers aus einem Jahr modifiziert durch a, b, c usw.) und der Seitenzahl; aufgelöst werden die Kurztitel im Literaturverzeichnis am Ende der Arbeit. Einige Beispiele für diese Zitierweise:

  • „[Zitattext]“ (Altmann 1988, 37). [Endet das Zitat ohne Punkt, so steht der Punkt nach der Klammer, die den Zitatnachweis abschließt.]
  • „[Zitattext].“ (Altmann 1988, 37.) [Endet das Zitat mit einem Punkt, so steht ein zusätzlicher Punkt vor der Klammer, die den Zitatnachweis abschließt.]
  • Altmann (1988, 120) und Reis (1977, 238) haben gefordert
  • zudem behauptet Reis (ebd.) ..., während Altmann (ebd., 127) ...
  • die Beiträge in Bolinger (1972c)
  • vor kurzem ausführlich erörtert (vgl. Sitta 1990, 171 ff.)
  • wie bei Quirk/Greenbaum (1973, 406–429) besprochen

Wie die Beispiele erkennen lassen, können Zitatnachweise in Fußnoten bei dieser Zitierart weitestgehend vermieden werden. Fußnoten können damit auf ihre eigentliche Funktion – Anmerkungen, inhaltliche Zusätze, kleine Exkurse usw. – reduziert werden, was die Lesbarkeit deutlich verbessert.

Der Verweis „ebd.“ bezieht sich immer auf die zuletzt erfolgte quellenidentische Literaturangabe. Zu bemerken ist, dass auch hier die Regeln der deutschen Rechtschreibung gelten, d. h., man schreibt groß („Ebd.“), wenn zuvor ein Satz durch einen Punkt abgeschlossen wurde.

  • „[Zitattext]“ (Altmann 1988, 37). Darüber hinaus fordert Altmann (ebd.,), dass ... Hingegen behauptet Reis (1977, 238), es müsse ... So heißt es bei Reis: „[Zitattext].“ (Ebd., 238 f.) Gleichwohl kommt Altmann (ebd., 127) zufolge in Betracht ... Dabei ist zu bedenken, dass “[Zitattext]“ (Reis 1977, 239).

Das erste „ebd.“ bezieht sich auf die vorstehende Angabe „Altmann 1988, 37“; es ist daher keine zusätzliche Seitenangabe nötig. – Bei der dritten Angabe – „Reis (1977, 238)“ – bedarf es einer Vollform, da diese Quelle vorher noch nicht zitiert wurde oder die Zitation zu weit zurückliegt. (Zu weit heißt mehr als eine Seite oder wenn eine Überschrift dazwischen steht.) – Der Zitatnachweis „(Ebd., 238 f.)“ steht nach einem Punkt (innerhalb des Zitats), wird also groß geschrieben. Die Seitenangabe ist nötig, weil es sich nicht mehr ausschließlich um dieselbe Seite handelt, die zuvor angegeben wurde. Der Punkt nach der Sigle „f.“ gilt zugleich als schließender Punkt (dasselbe wäre auch der Fall, wenn die Angabe nur „Ebd.“ lautete); man schreibt also den Beginn des folgenden Satzes groß. – Der Autorenname „Altmann“ beim nächsten Zitatnachweis klärt die Identität der Quelle, so dass weiterhin mit „ebd.“ gearbeitet werden kann (allerdings handelt es sich um eine andere Seite als an der Stelle zuvor, so dass die Seitenangabe nötig ist. Würde ein zweiter Beitrag desselben Autors zitiert, so bräuchte es eine Vollform (z. B. „Altmann 1978, 25“). – Bei der letzten Zitatangabe muss noch einmal die Vollform stehen, weil hier sonst nicht klar ist, um welche Quelle es sich handelt.

Sofern Literaturangaben im Text und in Fußnoten in Kombination auftreten, kann sich die Sigle „ebd.“ nur auf Literaturangaben im Text beziehen: In den Fußnoten steht in diesen Fällen immer die Vollform.

Fußnotennummern stehen immer vor einem Komma, Semikolon oder Doppelpunkt; sie stehen hinter einem Punkt, wenn sie sich auf den gesamten Satz beziehen, vor einem Punkt, wenn sie sich nur auf einen Teil des Satzes beziehen.

Für das Literaturverzeichnis gilt: Die Einträge werden nach den Nachnamen der Verfasser/Herausgeber alphabetisch geordnet. Mehrere Werke desselben Verfassers werden chronologisch geordnet, bei gleichem Erscheinungsjahr wird mittels a, b, c usw. unterschieden. Folgeauflagen werden mit Exponentenziffern angegeben. Beispiele (in Analogie zur oben vorgestellten Zitierweise):

  • Altmann, Hans (1981): Formen der „Herausstellung“ im Deutschen. Rechtsversetzung, Linksversetzung, Freies Thema und verwandte Konstruktionen. Tübingen. (Linguistische Arbeiten 106.)
  • Ders. (Hg.) (1988): Intonationsforschungen. Tübingen. (Linguistische Arbeiten 200.)
  • Bolinger, Dwight (1972a): Degree Words. The Hague/Paris.
  • Ders. (1972b): Accent is Predictable (if you’re a Mind-Reader). In: Language 48, 633–644.
  • Grice, H. Paul (1975): Logic and Conversation. In: P. Cole, J. L. Morgan (eds.): Syntax and Semantics. Vol. 3: Speech Acts. New York: Academic Press, 41–58.
  • Flenne, Helmut (1996): Das Eigene im Fremden. Vom semantischen Stellenwert der Wörter. In: Horst Haider Munske/Alan Kirkness (Hgg.): Eurolatein. Das griechische und lateinische Erbe in den europäischen Sprachen. Tübingen (Reihe Germanistische Linguistik 169), 275–283.
  • Leisi, Ernst (1952; 51975): Der Wortinhalt. Seine Struktur im Deutschen und Englischen. Heidelberg.

Zitate aus dem Internet erfolgen unter Angabe des (vollständigen) URL sowie des Datums der Recherche, also beispielsweise folgendermaßen:

Für solche Zitatnachweise, die den Lesefluss im Haupttext ggf. empfindlich stören, sind Fußnoten der richtige Ort.

Nicht zulässig ist das Zitieren von Internetquellen, deren Informationswert kaum oder gar nicht überprüfbar ist, so beispielsweise der freien Enzyklopädie Wikipedia. (Das bedeutet selbstverständlich, dass solche Quellen auch nicht verwendet werden dürfen, ohne sie zu zitieren: vgl. Punkt 5.)

Zitate erscheinen in doppelten Anführungszeichen („...“); eine zusätzliche Kursivierung erfolgt nicht. (Kursivsatz im Zitat steht nur dort, wo das zitierte Original denselben aufweist.) Wenn der zitierte Text im Original Anführungszeichen aufweist, werden diese im Zitat in einfache Anführungszeichen umgewandelt. Beispiel:

Originaltext

Noam Chomsky hat den Popanz der „Generativen Grammatik“ erfunden.

Verarbeitung

So wird behauptet, dass „Noam Chomsky [...] den Popanz der ,Generativen Grammatik‘ erfunden“ habe.

Zitate, die länger sind als drei Zeilen, werden als Block gesetzt, d. h. linksbündig eingerückt, in 10pt-Schriftgröße und mit anderthalb Zeilen Abstand zum vor- und nachstehenden Text.

Vom Verfasser/der Verfasserin der Arbeit vorgenommene Zusätze zu Zitaten werden durch eckige Klammern gekennzeichnet. Auslassungen in Zitaten werden durch drei Punkte in eckigen Klammern gekennzeichnet; Ausnahme: am unmittelbaren Zitatanfang sowie am unmittelbaren Zitatende. Beispiel:

Originaltext

Johann Wolfgang Goethe hat in den Leiden des jungen Werthers (1774) die Geschichte eines Selbstmordes dargestellt.

Verarbeitung

Es ist festzuhalten, dass „Goethe [...] in den Leiden des jungen Werthers [...] die Geschichte eines Selbstmordes“ geschrieben hat (Schmidt 2015, 23).

Angesichts der immer wieder in allen Medien thematisierten Plagiatsproblematik versteht es sich von selbst, dass jede Übernahme von Formulierungen aus fremden Texten als Zitat zu kennzeichnen ist. Es ist daher nicht zulässig, längere Passagen mit nur geringen Änderungen des Wortlauts zu übernehmen und ans Ende eines Satzes oder gar Absatzes lediglich den Hinweis „vgl. [Literaturangabe]“ zu setzen. Zitierweisen dieser Art sind generell zu vermeiden. Eigenleistung und Fremdleistung muss jeweils klar als solche erkennbar sein. — Achtung: Da Plagiate, um als solche zu erscheinen, nicht notwendigerweise vorsätzlich begangen werden müssen, ist es besonders wichtig, bei der Arbeit mit fremden Textpassagen immer sofort einen Herkunftsnachweis anzubringen. Jedesmal, wenn Sie (beispielsweise mit „Copy and Paste“) ein Stück Text, das nicht von Ihnen selbst stammt, übernehmen, sollten Sie dazuschreiben, woher das Zitat stammt; zerlegen Sie längere Textpassagen in mehrere Teile, die an verschiedenen Stellen im Satz oder Text vorkommen, muss jedes Zitatstück sofort als solches gekennzeichnet und mit Stellennachweis versehen werden. Auf diese Weise vermeiden Sie, hinterher zu vergessen, woher das Stück Text stammt und dass es nicht von Ihnen selbst ist. (Es versteht sich, dass Sie anschließend redundante Zitatnachweise beseitigen, indem Sie statt des vollständigen Kurztitels beispielsweise „ebd.“ schreiben. Es versteht sich ebenfalls, dass Sie bei längeren Passagen Ihrer Arbeit, die praktisch nur aus aneinandergereihten Zitaten bestehen, nach Eigenständigkeit der Formulierung streben. Wörtlich zitieren sollten Sie dort, wo Sie selbst einen Sachverhalt nicht besser ausdrücken könnten als Ihre Quelle es getan hat. Paraphrasieren sollten Sie dort, wo ebenso gut eine andere Formulierung denkbar wäre. Gleichwohl müssen Sie dann aber immer noch einen Hinweis auf die Herkunft der Information/des Gedankens anbringen: In solchen Fällen setzt man vor den Herkunftsnachweis ein „vgl.“: „(vgl. Altmann 1981, 57)“ oder „(vgl. ebd., 23 f.)“.) – Beispiel für einen Plagiatsfall (zur Vermeidung!)

VII. (1) Die Textsorte „Wissenschaftliche Arbeit“ muss gewährleistet sein. Charakteristika eines Besinnungsaufsatzes, eines Essays, eines Feuilletonbeitrags, einer Reportage usw. sind zu vermeiden; sollten Sie über die Textsortencharakteristika im Unklaren sein, orientieren Sie sich an Beispielen aus der germanistisch-sprachwissenschaftlichen Literatur. (2) Zu verwenden ist die deutsche Standardsprache (keine Umgangssprache!). Vermeiden Sie Passivkonstruktionen (im Zweifelsfall produzieren Sie dabei grammatische Fehler). Es gilt die deutsche Orthographie. — Empfehlung: Schalten Sie das Autokorrekturprogramm und auch die automatische Silbentrennung Ihres Textverarbeitungsprogramms aus (sie produzieren erfahrungsgemäß eine Reihe von Fehlern, für die Sie im Einzelnen nichts können, aber dennoch die Verantwortung übernehmen müssen). — Achtung: Fußnoten sind prinzipiell grammatischen Sätzen gleichzuachten (auch dann, wenn sie grammatisch keine vollständigen Sätze sind); sie beginnen daher mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt. — Zum geschlechtersensiblen Sprachgebrauch sind die diesbezüglichen Empfehlungen der Gesellschaft für deutsche Sprache hilfreich. Asterisk, Unterstrich, Gender-Doppelpunkt o. Ä. sind nicht rechtschreibkonform! — Dringende Empfehlung: Lesen Sie Ihre ausgedruckte (!) Arbeit vor der Abgabe selbst mehrmals sehr aufmerksam durch und lassen Sie sie zusätzlich von mindestens einer anderen (orthographisch und gram­ma­tisch sicheren) Person korrekturlesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hausarbeiten, die ortho­gra­phisch und/oder grammatisch eklatant fehlerhaft sind, automatisch mit „nicht ausreichend“ bewertet werden.

VIII. Unbedingt zu vermeiden sind eine Reihe von Standardfehlern.

IX. (1) Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in QISPOS; die Beachtung der Fristen obliegt den Studierenden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Arbeiten, die ohne fristgerechte Anmeldung eingereicht werden, nicht bewertet werden können. (2) Für den Abgabetermin der Hausarbeit gilt gemäß § 17 (23) RPO: Hausarbeiten werden bis spätestens zum 15. September (für Lehr­ver­anstaltungen im Sommersemester) bzw. bis spätestens zum 15. März (für Lehr­ver­anstaltungen im Wintersemester) entgegengenommen. (3) Sofern der Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum nächstfolgenden Werktag. (4) Studierende, denen vom Prüfungsausschuss ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, legen die diesbezügliche Bescheinigung unaufgefordert zu Beginn der Vorlesungszeit vor. Über die konkrete Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs, die beispielsweise in einer pauschal verlängerten Bearbeitungszeit bestehen kann, entscheidet der Seminarleiter/die Seminarleiterin. (5) Stu­dierende, die ihre Note zu einem früheren Zeitpunkt benötigen, müssen die Hausarbeit im Wintersemester bis spä­testens zum 15. Februar, im Sommersemester bis spätestens zum 1. August vorlegen. (6) Über Rücktritts­mög­lichkeiten und -fristen informiert die Rahmenprüfungsordnung. Die Rücktrittsfristen für Seminararbeiten werden in Übereinstimmung mit der Rahmenprüfungsordnung pro Lehrver­an­stal­tung festgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt nach dem dafür festgesetzten Termin nicht möglich ist.

X. Folgende Benotungsmöglichkeiten sind gegeben:

  • Die Note „sehr gut“ (1,0 oder 1,3) wird für eine Arbeit vergeben, die eine herausragende Leistung darstellt, insofern sie sich mit dem selbst gewählten Thema sachlich adäquat (unter Einbezug der relevanten Literatur), gedanklich eigenständig und unter Berücksichtigung inhaltlich verwandter oder sonst sinnvoller Aspekte in sprachlich-stilistisch wie formal einwandfreier Weise auseinandersetzt und hinsichtlich mehrerer der genannten Aspekte (idealiter: aller) die Erwartungen deutlich übertrifft.
  • Die Note „gut“ (1,7, 2,0 oder 2,3) wird für eine Arbeit vergeben, die den genannten Anforderungen insgesamt voll entspricht.
  • Die Note „befriedigend“ (2,7, 3,0 oder 3,3) wird für eine Arbeit vergeben, die hinsichtlich der genannten Anforderungen insgesamt im Rahmen der durchschnittlichen Erwartungen bleibt.
  • Die Note „ausreichend“ (3,7 oder 4,0) wird für eine Arbeit vergeben, die unter einem oder mehreren der genannten Gesichtspunkte Mängel aufweist, aber insgesamt den Anforderungen noch entspricht.
  • Die Note „nicht ausreichend“ (5,0) wird für eine Arbeit vergeben, die derart gravierende Mängel aufweist, dass sie insgesamt den Anforderungen nicht mehr entspricht, oder für eine Arbeit, die durch Täuschung oder die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zustande gekommen ist (vgl. Punkte V und VI). Eine Überarbeitung von Arbeiten, die mit „nicht ausreichend“ bewertet wurden, ist ausgeschlossen; falls die Voraussetzungen für eine Wiederholung der Prüfungsleitung erfüllt sind, muss eine neue Lehrver­an­staltung belegt werden.

Die Bewertungskriterien für wissenschaftliche Hausarbeiten können Sie in einem bei der Beurteilung standard­mäßig verwendeten Formblatt nachsehen.