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Germanistische Sprachwissenschaft

Termine für mündliche Prüfungen (2. Wiederholung)

Laut Rahmenprüfungs­ord­nung dürfen Prüfungs-Drittversuche (= zweite Wiederholungsprüfungen) frühestens drei Monate nach dem Nichtbestehen des Zweitversuchs (= erste Wiederholungs­prüfung) und müssen innerhalb eines Jahres nach die­sem stattfinden.

Wer zweimal eine Modulprüfung nicht bestanden hat, erhält Nachricht vom Prüfungsamt und wird aufgefordert, sich zur zweiten Wiederholungsprüfung anzumelden. Dies erfolgt (gemäß Prüfungsordnung mindestens vier Wochen vor dem angestrebten Prü­fungs­termin) in 3 Schritten.

  1. Anmeldung beim Prüfungsamt (mittels dafür vorgesehenen Anmelde­formulars),
  2. Termin- und Prüferwahl (mittels der unten stehenden Tabelle),
  3. Terminreservierung im Stud.IP-Profil von Prof. Bär unter „Terminvergabe“: Suchen Sie dort Ihren Wunsch­termin, und falls er noch frei ist, reservieren Sie ihn. Falls nicht: Wiederholen Sie Schritt 2.

Wichtig: Absolvieren Sie die Schritte 2 und 3 unmittelbar nach Schritt 1: eine Weiterbearbeitung Ihrer Ladung durch das Prüfungsamt verzögert sich sonst. Schlimmstenfalls gerät sie in Vergessenheit und die Ladungsfrist kann nicht eingehalten werden.

Zweite Wiederholungsprüfungen in den Modulen grb001, grb004, grb007, grb010 und grm001.1 finden nur zu den unten genannten Ter­minen statt. Die Prüferkombination ist im Rahmen der genannten Möglichkeiten frei wählbar; dabei gelten folgende Einschränkungen:

  • Erstprüfer, d. h. Hauptprüfer/Prüfer im engeren Sinn, im Modul grb001 ist im­mer Prof. Bär. (Der Zweitprüfer/die Zweitprüferin schreibt in der Regel nur das Protokoll, ist aber zu Fragen berechtigt und gibt in jedem Fall eine eigenständige Note, die mit der des Erstprüfers zur Gesamtnote zusammengefasst wird.)
  • In den Modulen grb004, grb007, grb010 muss einer der beiden Prüfer Prof. Bär sein (§ 25.42 RPO); der/die andere ist aus den angebotenen Möglichkeiten frei wählbar (auch als Erstprüfer/in).
  • Im Fall einer 2. Wiederholungsprüfung in grm001.1 muss der/die zweite Prüfer/-in aus dem Bereich Fachdidaktik gewählt werden (hier gibt es zwei getrennte Prüfungsteile, bei denen sich die Protokollführung abwechselt). Für die Abstimmung des Wunschtermins in grm001.1 mit dem Zweitprüfer/der Zweitprüfe­rin der Fachdidaktik sorgen die Prüflinge selbst. Der Prüfungsteil im fachwissenschaftlichen Teilmodul kann auch in grm001.2 abgelegt werden. In diesem Fall gelten die Modalitäten der Sprachwissenschaft nicht; zu den Modalitäten der Literaturwissenschaft gibt Ihnen der/die entsprechende Wahlprüfer/-in Auskunft.

Anders als vorstehend erläutert, werden in der Germanistischen Sprachwissenschaft keine zweiten Wieder­ho­lungs­prü­fun­gen vereinbart. Die Einhaltung der erforderlichen Fristen verantworten die Kandidatinnen/Kandidaten selbst.

Da die Prüfungen mit dem Prüfungsamt abgestimmt werden müssen, können Terminreservierungen nur bis zum 15. 12. 2024 erfolgen. Danach sind mündliche Prüfungen erst wieder im Sommersemester 2025 möglich.

Termine im Wintersemester 2024/25

Erläuterung zur Tabelle: Sie sehen hier, wer Sie wann prüfen kann (A = PD Dr. Matthias Attig – B = Prof. Dr. Jochen A. Bär – G = Dr. Olga Gowin). Ob der Termin noch frei ist, stellen Sie dann bei der Anmeldung im Stud.IP-Profil von Prof. Bär fest (vgl. oben).

Uhrzeit

Montag, 27. 1. 2025

Dienstag, 28. 1. 2025

Mittwoch, 29. 1. 2025

Donnerstag, 30. 1. 2025

Freitag, 31. 1. 2025

14:00–14:30

B, G

A, B, G

14:30–15:00

A, B, G

A, B, G

15:00–15:30

A, B, G

A, B, G

15:30–16:00

A, B, G

A, B, G

16:00–16:30

A, B, G

A, B, G

16:30–17:00

A, B, G

A, B, G

17:00–17:30

A, B, G

A, B, G

17:30–18:00

A, B, G

A, B, G

18:00–18:30

A, B, G

A, B, G

18:30–19:00

A, B, G

A, B, G