Aktuell: "Back to School"-Programm mit der "Hochschulperle" November 2023 ausgezeichnet!
Mit dem Titel Hochschulperle würdigt der Stifterverband besonders innovative, beispielhafte Projekte an deutschen Hochschulen. Im Jahr 2023 stehen dabei Projekte im Fokus, die zeigen, wie zukunftsfähige und attraktive Lehrkräftebildung aussehen kann.
Die Pressemitteilung des Stifterverbands finden Sie hier, weitere Informationen zur Hochschulperle hier.
"Back to School"-Programm & Anpassungslehrgang für ausländische Lehrerinnen und Lehrer
Der Anpassungslehrgang ermöglicht es ausländischen Lehrer*innen, Kompetenzen zu erwerben, die im Vergleich zu einem deutschen Lehramtsabschluss fehlen (z.B. das zweite Unterrichtsfach), und anschließend als reguläre Lehrkraft mit voller Anerkennung an staatlichen Schulen zu arbeiten.
Das "Back to School"-Programm bereitet auf den Anpassungslehrgang vor und unterstützt Teilnehmer*innen am Anpassungslehrgang individuell.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Anpassungslehrgang an der Universität Vechta ist insb. ein Anerkennungsbescheid des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung (bzw. des niedersächsischen Kultusministeriums, das die Bescheide in der Vergangenheit ausgestellt hat). Der Bescheid muss sich auf das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- oder Realschulen beziehen. Die Fächer, die an der Universität Vechta angeboten werden, finden Sie hier.
Zudem ist für die Teilnahme am universitären Teil des Anpassungslehrgangs ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (TestDaF mit 4x4 Punkten, TELC C1 Hochschule, DSH-2, Goethe-Zertifikat C2, Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch oder Deutsches Sprachdiplom Stufe 2 (DSD II)) bzw. weit fortgeschrittene Sprachkenntnisse (auf dem Niveau C1, für eine Zulassung mit Auflage) erforderlich.
Unterstützung durch das "Back to School"-Programm
Wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen haben, kontaktieren Sie gerne Dr. Katrin Schumacher (katrin.schumacher@uni-vechta.de).
Dauer & Finanzierung
Der Anpassungslehrgang dauert in der Regel maximal drei Jahre, wobei in diesen drei Jahren zumeist ein universitärer Teil sowie 1 bis 1,5 Jahre schulpraktische Ausbildung (analog zum Vorbereitungsdienst) enthalten sind. In der schulpraktischen Ausbildung stehen die Teilnehmer*innen bereits in einem Dienstverhältnis zum Land Niedersachsen und werden daher für die Tätigkeit entlohnt.
Für Teilnehmer*innen am universitären Teil des Anpassungslehrgangs besteht dem Grunde nach ein BaföG-Anspruch, wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind. Bzgl. der BaföG-Altersgrenze (45 Jahre) gibt es besondere Ausnahmeregelungen.
Im Rahmen des DAAD-geförderten Projekts „Ukrainische Lehrer*innen & Sozialarbeiter*innen: Zukunft gestalten, Brücken bauen“ können Stipendien an ukrainische Studierende im Anpassungslehrgang für ausländische Lehrkräfte vergeben werden. Weitere Informationen auf der Projektwebsite.
Unterstützung durch das "Back to School"-Programm
Bei Fragen zum BaföG und zum BaföG-Antrag, zum Deutschlandstipendium sowie zum Härtefallantrag kontaktieren Sie gerne Lea Sophie Schmidt (lea-sophie.schmidt@uni-vechta.de).
Schritt 1: Antrag auf Anerkennung und (sprachliche) Vorbereitung
Um am Anpassungslehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Anerkennunsbescheid des Landesamts für Schule und Bildung (bzw. des niedersächsischen Kultusministeriums, das die Bescheide in der Vergangenheit ausgestellt hat). Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Antrag kann postalisch oder online eingereicht werden.
Hinweis: Die Bearbeitung der Anträge durch das Landesamt für Schule und Bildung dauert mehrere Monate. Daher ist es ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen (ein Nachweis von Deutschkenntnissen ist für den Antrag nicht erforderlich).
Unterstützung durch das "Back to School"-Programm
Wenn Sie den Anpassungslehrgang an unserer Universität absolvieren möchten und sich vorher Unterstützung beim Antrag wünschen, melden Sie sich gerne bei Dr. Katrin Schumacher (katrin.schumacher@uni-vechta.de) oder Lea Sophie Schmidt (lea-sophie.schmidt@uni-vechta.de). Zur Vorbereitung auf den Anpassungslehrgang bieten wir verschiedene Deutschintensivkurse an.
Schritt 2: Immatrikulation an der Universität Vechta
Wenn Sie den Bescheid des Landesamt für Schule und Bildung (oder des Kultusministeriums) und den erforderlichen Sprachnachweis vorliegen haben, können Sie sich für den universitären Teil des Anpassungslehrgangs immatrikulieren.
Die Immatrikulation erfolgt über ein online-Portal, das auf dieser Seite verlinkt ist (es öffnet für das Wintersemester in der Regel Anfang Juni und für das Sommersemester in der Regel Mitte Dezember). Dort finden Sie auch Informationen zur Immatrikulation. Die Bewerbungsfrist ist der 31.03. für das Sommersemester und der 30.09. für das Wintersemester (wir empfehlen jedoch dringend eine frühzeitige Bewerbung, damit der individuelle Studienplan rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn erstellt werden kann.)
Für die Fächer Sport, Design/Gestaltendes Werken und Musik muss eine Eignungsprüfung abgelegt oder vom entsprechenden Fach eine äquivalente Leistung anerkannt werden. Die Eignungsprüfungen finden zu festgelegten Terminen statt, die auf der Website des jeweiligen Fachs veröffentlicht werden.
Hinweis: Der Anpassungslehrgang ist nicht zulassungsbeschränkt. D. h., alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen und sich ordnungsgemäß bewerben, erhalten einen Studienplatz.
Unterstützung durch das "Back to School"-Programm
Selbstverständlich unterstützen wir Sie ggf. gerne bei der Immatrikulation. Kontaktieren Sie in diesem Fall Dr. Katrin Schumacher (katrin.schumacher@uni-vechta.de).
Schritt 3: Studium (universitärer Teil des Anpassungslehrgangs)
Nach Ihrer Bewerbung erstellt die Studiengangskoordination auf Grundlage der Bewertung des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung in Rücksprache mit den betroffenen Studienfächern einen individuellen Studienplan für Sie, der die Module enthält, die erfolgreich studiert werden müssen.
Je nach Bewertung enthält der Studienplan Inhalte aus den Bildungswissenschaften, dem Erstfach und dem Zweitfach (bei fehlendem Zweitfach z.B. 50 CP im Zweitfach für das Lehramt an Haupt- und Realschulen).
Hinweis: Für Studierende im Anpassungslehrgang an der Universität Vechta kann – sofern der Bescheid entsprechende Credit Points vorsieht – im Rahmen des von der Universität festgelegten individuellen Studienplans auch das Modul „Allgemeines Schulpraktikum“ (9 CP) im Bereich "Bildungswissenschaften" aufgenommen werden. Auf diese Weise können Studierende im Anpassungslehrgang vor der schulpraktischen Ausbildung begleitet praktische Erfahrungen im deutschen Schulsystem sammeln.
Unterstützung durch das "Back to School"-Programm
Studierende im Anpassungslehrgang unterstützen wir bei Bedarf individuell (z.B. bei der Stundenplanerstellung) und durch verschiedene Mentoring-Programme. Bei Interesse ist zudem eine Teilnahme an unseren Deutschintensivkursen möglich.
Schritt 4: schulpraktische Ausbildung und Abschluss
Wenn in der Bewertung des Regionalen Landesamt für Schule und Bildung eine schulpraktische Ausbildungszeit gefordert wird, schließt sich diese (analog zum Vorbereitungsdienst) an das Studium an. Sie erfolgt in einem Dienstverhältnis mit dem Land Niedersachsen und wird vergütet. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Deutschnachweis auf dem Niveau C1. Anders als beim Vorbereitungsdienst für Absolvent*innen eines deutschen Lehramtsstudiums ist für Teilnehmer*innen am Anpassungslehrgang am Ende der schulpraktischen Ausbildung keine Abschlussprüfung (Staatsexamen) notwendig. Stattdessen wird ein Gutachten über den Erfolg der schulpraktischen Ausbildungszeit erstellt. Wird die schulpraktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, bestätigt das Regionalen Landesamt für Schule und Bildung die Anerkennung/Gleichwertigkeit der Lehramtsausbildung.
Anschließend können sich die Absolvent*innen als reguläre Lehrkräfte für den Schuldienst bewerben. Für die Bewerbung für den Schuldienst sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 erforderlich.
Kontakt (in deutscher, englischer, ukrainischer, russischer oder arabischer Sprache)
Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie gerne Dr.in Katrin Schumacher (Tel.: 04441 15 610, E-Mail: katrin.schumacher@uni-vechta.de) oder Lea Sophie Schmidt (Tel.: 04441 15 158, E-Mail: lea-sophie.schmidt@uni-vechta.de) in deutscher oder englischer Sprache.
Anfragen in ukrainischer oder russischer Sprache senden Sie bitte an Oleksandra Zhylchuk (Tel.: 0 4441.15 550, E-Mail: oleksandra.zhylchuk@uni-vechta.de), Anfragen in arabischer Sprache senden Sie bitte an Omar Farhan (E-Mail: omar.farhan@uni-vechta.de).
Weitere Informationen
Im Sommersemester 2025 wird zum zweiten Mal ein Studienmodul (im digitalen Format) im Bereich der Bildungswissenschaften angeboten, das auf die spezifischen Bedarfe von Studierenden im Anpassungslehrgang für internationale Lehrer*innen ausgerichtet ist.
Das Modul steht auch Lehrkräften, die nicht an der Universität Vechta studieren, im Rahmen eines Gasthörstudiums offen.
Bei Fragen oder Interesse melden Sie sich gerne bei uns!
Für die Teilnahme am universitären Teil des Anpassungslehrgangs ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (TestDaF mit 4x4 Punkten, TELC C1 Hochschule, DSH-2, Goethe-Zertifikat C2, Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch oder Deutsches Sprachdiplom Stufe 2 (DSD II)) bzw. weit fortgeschrittene Sprachkenntnisse (auf dem Niveau C1, für eine Zulassung mit Auflage) erforderlich.
Zur Vorbereitung auf den Anpassungslehrgang bieten wir verschiedene Deutschintensivkurse an.
Das International Office bietet verschiedene Mentoren- und Tutorenprogramme für Studierende im Anpassungslehrgang für ausländische Lehrer*innen an:
Studienlots*innen: Die Studienlotsinnen und Studienlotsen bieten Orientierung und Unterstützung für internationale Erstsemesterstudierende. Sie betreuen jeweils die internationalen Erstsemesterstudierenden eines Studiengangs und sind selbst fortgeschrittene Studierende dieses Studiengangs.
Individuelle Mentor*innen: Individuelle Mentor*innen bieten z. B. Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, bei Fragen rund um den Studienalltag sowie bei Fragen zur Studienorganisation, zu Prüfungsformen o. Ä.
Prüfungstutor*innen: Studierende im Anpassungslehrgang für ausländische Lehrer*innen können in diesem Programm durch eine studentische Tutorin bzw. einen studentischen Tutor Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung (für eine Klausur, Ausarbeitung oder Hausarbeit) erhalten.
Weiterführende Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den Programmen finden Sie auf dieser Website.
Für Studierende im Anpassungslehrgang an der Universität Vechta kann – sofern der Bescheid des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung entsprechende Credit Points vorsieht – im Rahmen des von der Universität festgelegten individuellen Studienplans auch das Modul „Allgemeines Schulpraktikum“ (9 CP) im Bereich "Bildungswissenschaften" aufgenommen werden. Auf diese Weise können Studierende im Anpassungslehrgang vor der schulpraktischen Ausbildung begleitet praktische Erfahrungen im deutschen Schulsystem sammeln.
Das Modul besteht aus einer vorbereitenden Lehrveranstaltung (immer im Sommersemester) sowie einer nachfolgenden 6-wöchigen Praktikumsphase, in welcher Studierende angeleitet durch Mentor*innen (Lehrkräfte der jeweiligen Praktikumsschule) am Schul- und Unterrichtsalltag teilhaben und aktiv mitwirken sowie Gelegenheit zur Reflexion erhalten.
Im Rahmen des DAAD-geförderten Projekts „Ukrainische Lehrer*innen & Sozialarbeiter*innen: Zukunft gestalten, Brücken bauen“ können Stipendien an ukrainische Studierende im Anpassungslehrgang für ausländische Lehrkräfte vergeben werden. Weitere Informationen auf der Projektwebsite.
Die Koordination Familiengerechte Hochschule berät Sie gerne zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und zu Ausgleichsregelungen zur familiengerechten Gestaltung des Studiums!
Übersichtspapier als PDF-Download zu Zielen, Hürden und Lösungsansätzen im Anerkennungsverfahren für ausländische Lehramtsabschlüsse
Die Ziele, Hürden und Lösungsansätze (und Angebote des "Back to School"-Programms) finden Sie auch in folgender Präsentation (vom 28.11.2023 in Hannover) zusammengefasst:
Präsentation (International Office, Universität Vechta, Stand 28.11.2023)
Das International Office informiert regelmäßig per Rundmail über neue Angebote für ausländische Studieninteressierte und Lehrer*innen mit und ohne Fluchthintergrund an der Universität Vechta sowie über Bewerbungsfristen.
Der kostenlose Newsletter richtet sich neben Studieninteressierten und Lehrer*innen mit und ohne Fluchthintergrund auch an alle interessierten Beratungsstellen sowie Ehrenamtlichen.
Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, um den Newsletter zu erhalten, schreiben Sie eine kurze E-Mail an Frau Dr. Katrin Schumacher (katrin.schumacher@uni-vechta.de).
Folgende Personengruppen können (auch wenn sie im Heimatland mitunter als Lehrer*in gearbeitet haben) keine Bewertung durch das Landesamt für Schule und Bildung erhalten und daher auch keinen Anpassungslehrgang absolvieren:
Lehrer*innen ohne akademischen Abschluss (d.h. Lehrer*innen mit nicht-akademischem Lehramtsabschluss)
Lehrer*innen ohne formale Lehrbefähigung (d.h. Lehrer*innen mit akademischem Abschluss, aber ohne vollständige Lehramtsausbildung; dies trifft z.B. auf Personen aus Ländern zu, in denen nach dem Studium noch eine Lehrerprüfung oder ein Probejahr abgelegt werden muss, und die dies nicht vorweisen können)
Lehramtsstudierende aus dem Ausland ohne Studienabschluss
Lehrer*innen, auf die dies zutrifft, können sich direkt an die Universität Vechta wenden, um ggf. eine Anerkennung von Kompetenzen (oder Anrechnung außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen) zu beantragen und in ein höheres Fachsemester des Lehramtsstudiums (Bachelor Combined Studies bzw. Master of Education) eingestuft zu werden.