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Studienordnung Geographie

im Bachelorstudiengang Combined Studies

Diese Übersicht gilt für alle Studierenden, die zum WS 2020/21 oder später ihr Geographiestudium begonnen haben bzw. beginnen (sog. „Neue Studienordnung“)!

Diese Studienordnung für den Teilstudiengang Geographie regelt das Studium auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung (RPO) und der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor Combined Studies (PO BA CS) der Universität Vechta.

Absatz 1, Satz 1:
Ziel des Studiums ist der Erwerb grundlegender Kenntnisse zum Theorie- und Methodengebäude der Geographie, zur Physischen Geographie/Geoökologie, Anthropogeographie, Regionalen Geographie und Didaktik der Geographie.

Absatz 1, Satz 2:
Durch Praktika und Studienprojekte werden Fähigkeiten und Fertigkei­ten zur Anwendung theoretischer Aussagen in der Praxis entwickelt.

 

Absatz 2, Satz 1:
Qualifikationsdimension „wissenschaftliche Befähigung": Im Rahmen der grundlegenden Veranstaltungen der Geographie erhalten die Studierenden die Fähigkeit, fachwissenschaftliche Argumentatio­nen nachzuvollziehen und ein Problemverständnis für lokale, regionale und globale Prozesse und Strukturen zu entwickeln.

Absatz 2, Satz 2:
Sie erhalten ein kritisches Verständnis der physisch-geographischen und anthro­pogeographischen Voraussetzungen und Bedingungen von Raumbewertung, Raumnutzung und nach­haltiger Entwicklung.

Absatz 2, Satz 3:
Das Studium leistet die Vermittlung von Kompetenzen zur Durchführung eigener empirischer Forschungsarbeiten, zur Evaluation und zur kritischen Würdigung evidenzbasierten Wis­sens.

 

Absatz 3, Satz 1:
Qualifikationsdimension „Befähigung, eine qualifizierte Erwerbsarbeit aufzunehmen": Neben fachwissenschaftlichen Grundbegriffen und -prozessen werden auch die Rahmenbedingungen für Raumbewer­tung und Raumnutzung sowie methodische Grundlagen vermittelt, um sich in einer zunehmend globali­sierten Welt argumentativ mit Raumverhalten, Raumnutzung und raumbildenden Prozessen auseinanderzusetzen.

Absatz 3, Satz 2:
Es wird die Bereitschaft und Fähigkeit zur Reflexion des beruflichen Handelns gefördert.

 

Absatz 4, Satz 1:
Qualifikationsdimension „Persönlichkeitsentwicklung": Die geographischen Module vermitteln ebenso Kenntnisse zu globalen Themenbereichen, beispielsweise zu den Problemkreisen Globalisie­rung, Klimawandel, Naturrisiken, Entwicklungsländer oder Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Absatz 4, Satz 2:
Geför­dert werden nicht nur das Wissen hierüber, sondern auch die Haltungen, entsprechend Position zu beziehen und zivilgesellschaftlich, bürgerschaftliches Engagement zu zeigen.

Absatz 4, Satz 3:
Es wird stets Raum für ei­gene Reflexionsprozesse gegeben, um Persönlichkeitsbildungsprozesse anzustoßen.

Absatz 4, Satz 4:
Mit der Förde­rung einer hohen Sensibilitäts- und Reflexionsbereitschaft geht eine positive Persönlichkeitsentwick­lung einher.

 

Absatz 5, Satz 1:
Das Studium der Geographie qualifiziert auch für einen Überstieg in einen Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien, das Lehramt an Grundschulen sowie das Lehramt an Haupt-, Real- und Oberschulen.

Absatz 5, Satz 2:
Dabei werden in geographiedidaktischen Modulen die notwendigen Kompetenzen erworben, die für einen Einstieg in den weiterführenden Master of Education notwendig sind.

Absatz 5, Satz 3:
Das Studium der Geographie qualifiziert auch für einen Überstieg in einen fachwissenschaftlichen konsekutiven Mas­terstudiengang.

Satz 1:
Das Studienprogramm setzt sich im B-Fach aus folgenden Modulen zusammen:

PFLICHTBEREICH
Nr.Module/LehrveranstaltungenSWSCPArt der Prüfung
geb001Einführung in die Physische Geographie 5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb001.1Klima und Gewässer2 
geb001.2Relief und Boden2 
geb002Einführung in die Anthropogeographie 5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb002.1Bevölkerung und Siedlung2 
geb002.2Wirtschaft und Verkehr2 
geb003Globale Ordnungsmuster 5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb003.1Ökozonen der Erde2 
geb003.2Weltwirtschaft und Globalisierung2 
geb004Regionale Geographie I: Deutschland  5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb004.1Nordwestdeutschland2 
geb004.2Deutschland2 
geb007Große Exkursion 5Portfolio
geb007.1Begleitseminar1 
geb007.2Exkursion  
geb008Vertiefung Physische Geographie 5Referat
geb008.1Spezielle Themen der Phys. Geographie I2 
geb008.2Spezielle Themen der Phys. Geographie II2 
geb009Vertiefung Anthropogeographie 5Portfolio
geb009.1Vertiefung Anthropogeographie I2 
geb009.2Vertiefung Anthropogeographie II2 
geb010Spezielle Themen der Anthropogeographie 5Referat
oder
Hausarbeit
oder
Klausur
geb010.1Spezielle Themen der Anthropogeographie I2 
geb010.2Spezielle Themen der Anthropogeographie II2 
geb012Kleine Exkursionen 5Keine
geb012.1Kleine Exkursionen (5 Einzeltage)  
Gesamtsumme2945 

WAHLPFLICHTBEREICH
Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt wird ausdrücklich empfohlen,
die Module geb005, geb006 und geb011 zu absolvieren (15 CP);

Studierenden ohne Berufsziel Lehr­amt wird ausdrücklich empfohlen,
die Module geb013 und geb014 zu absolvieren (15 CP).
Nr.Module/LehrveranstaltungenSWSCPArt der Prüfung
geb005Geographiedidaktik und geographische Arbeitsweisen 5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb005.1Grundlagen geographischer Bildung2 
geb005.2Entwicklung von Kartenkompetenz2 
geb006Geographiedidaktik:  5Referat
geb006.1Region als Lernort für Nachhaltigkeit2 
geb006.2Region als Lernort für Nachhaltigkeit: Praxisteil2 
geb011Regionale Geographie II: Europa und Außereuropa 5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb011.1Europa2 
geb011.2Außereuropäische Räume2 
geb013Anthropogeographie: Methodik  7Projektbericht
oder
Portfolio
geb013.1Seminar2 
geb013.2Praxisteil2 
geb014Physische Geographie: Geländepraktikum 8Projektbericht
oder
Portfolio
geb014.1Seminar2 
geb014.2Praxisteil2 
Gesamtsumme (mit Berufsziel Lehramt)1215 
Gesamtsumme (ohne Berufsziel Lehramt)815 

Satz 2:
Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt wird ausdrücklich empfohlen, im Wahlpflichtbereich die Module geb005, geb006 und geb011 zu absolvieren.

Satz 3:
In den Modulen geb005, geb006 und geb007 werden fach­didaktische Kompetenzen des Studienfachs im Umfang von insgesamt 12 CP erworben (davon werden im Modul geb007 anteilig 2 CP der Fachdidaktik zugeordnet).

Satz 4:
Studierenden ohne das Berufsziel Lehramt wird ausdrücklich empfohlen, im Wahlpflichtbereich die Mo­dule geb013 und geb014 zu absolvieren, da in ihnen wichtige methodische Kompetenzen außerhalb des Lehramtsbereiches vermittelt werden.

Satz 5:
Das Studienprogramm setzt sich im Bezugsfach für den Sachunterricht aus folgenden Modulen zusammen:


PFLICHTBEREICH
Nr.Module/LehrveranstaltungenSWSCPArt der Prüfung
geb001Einführung in die Physische Geographie 5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb001.1Klima und Gewässer2 
geb001.2Relief und Boden2 
geb002Einführung in die Anthropogeographie 5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb002.1Bevölkerung und Siedlung2 
geb002.2Wirtschaft und Verkehr2 
geb003Globale Ordnungsmuster 5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb003.1Ökozonen der Erde2 
geb003.2Weltwirtschaft und Globalisierung2 
geb004Regionale Geographie I: Deutschland  5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb004.1Nordwestdeutschland2 
geb004.2Deutschland2 
geb005Geographiedidaktik und geographische Arbeitsweisen 5Klausur
oder
mündliche Prüfung
geb005.1Grundlagen geographischer Bildung2 
geb005.2Entwicklung von Kartenkompetenz2 
geb015Geographiedidaktik für SU-Studierende 5Mündliche Prüfung
geb015.1Einführung in die Geographiedidaktik2 
geb015.2Regionales außerschulisches Lernen2 
Gesamtsumme2430 

Satz 6:
Die Studienverlaufspläne (Anlage 1) enthalten Empfehlungen für die Gestaltung des Studiums des Teilstudiengangs zur Einhaltung der Regelstudienzeit.


Satz 1:
Aufgrund der fachspezifischen Besonderheiten können bei schriftlichen Ausarbeitungen Karten und an­ dere Illustrationen zwingend erforderlich sein.

Satz 2:
Daher sind je nach Themenstellung unterschiedliche Um­fänge von Text und Abbildungen möglich und abzusprechen.

Satz 3:
Der jeweilige Umfang der in §17 RPO und § 7 PO BA CS definierten Prüfungsleistungen wird wie folgt in Zeichen (ohne Leerzeichen) (ohne Deckblatt, Inhalts-, Abbildungs-, und Literaturverzeichnis) festgelegt:

  1. der Umfang der schriftlichen Leistungen im Rahmen eines Referats gemäß § 17 Absatz 7 RPO beträgt bei einem Thesenpapier in der Regel 3.000 bis 4.500 Zeichen und bei einer schriftlichen Ausarbeitung in der Regel 18.000 bis 21.000 Zeichen;
  2. der Umfang einer Hausarbeit gemäß § 17 Absatz 8 RPO beträgt in der Regel 24.000 bis 30.000 Zeichen;
  3. der Umfang des Reflexionsberichts im Rahmen eines Portfolios gemäß § 17 Absatz 9 RPO beträgt in der Regel 4.500 bis 6.000 Zeichen;
  4. der Umfang eines Projektberichts gemäß § 17 Absatz 10 RPO beträgt in der Regel 24.000 bis 30.000 Zei­chen;
  5. der Umfang eines Praktikumsberichts im PvB gemäß § 7 Absatz 2 PO BA CS beträgt in der Regel 18.000 bis 21.000 Zeichen.

Satz 4:
Die erreichte Zeichenzahl ist in der schriftlichen Prüfungsleistung anzugeben.

Quelle

verändert nach:
Der Präsident der Universität Vechta (Hrsg.) (2020): Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 67/2020. Vechta.
Verfügbar unter: https://www.uni-vechta.de/fileadmin/user_upload/Amtliche_Mitteilungsblaetter/Jahrgang_2020/67-2020_BACS_Pruefungsordnung_Berichtigung_und_Neubekanntmachung_red.pdf [10.12.2020].

Legende

Schwerpunkte in der Geographie:

 Physische Geographie Anthropo­geographie Regionale Geographie Didaktik der Geographie