Studienordnung Geographie
im Bachelorstudiengang Combined Studies
Diese Übersicht gilt für alle Studierenden, die zum WS 2020/21 oder später ihr Geographiestudium begonnen haben bzw. beginnen (sog. „Neue Studienordnung“)!
Diese Studienordnung für den Teilstudiengang Geographie regelt das Studium auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung (RPO) und der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor Combined Studies (PO BA CS) der Universität Vechta.
Absatz 1, Satz 1:
Ziel des Studiums ist der Erwerb grundlegender Kenntnisse zum Theorie- und Methodengebäude der Geographie, zur Physischen Geographie/Geoökologie, Anthropogeographie, Regionalen Geographie und Didaktik der Geographie.
Absatz 1, Satz 2:
Durch Praktika und Studienprojekte werden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Anwendung theoretischer Aussagen in der Praxis entwickelt.
Absatz 2, Satz 1:
Qualifikationsdimension „wissenschaftliche Befähigung": Im Rahmen der grundlegenden Veranstaltungen der Geographie erhalten die Studierenden die Fähigkeit, fachwissenschaftliche Argumentationen nachzuvollziehen und ein Problemverständnis für lokale, regionale und globale Prozesse und Strukturen zu entwickeln.
Absatz 2, Satz 2:
Sie erhalten ein kritisches Verständnis der physisch-geographischen und anthropogeographischen Voraussetzungen und Bedingungen von Raumbewertung, Raumnutzung und nachhaltiger Entwicklung.
Absatz 2, Satz 3:
Das Studium leistet die Vermittlung von Kompetenzen zur Durchführung eigener empirischer Forschungsarbeiten, zur Evaluation und zur kritischen Würdigung evidenzbasierten Wissens.
Absatz 3, Satz 1:
Qualifikationsdimension „Befähigung, eine qualifizierte Erwerbsarbeit aufzunehmen": Neben fachwissenschaftlichen Grundbegriffen und -prozessen werden auch die Rahmenbedingungen für Raumbewertung und Raumnutzung sowie methodische Grundlagen vermittelt, um sich in einer zunehmend globalisierten Welt argumentativ mit Raumverhalten, Raumnutzung und raumbildenden Prozessen auseinanderzusetzen.
Absatz 3, Satz 2:
Es wird die Bereitschaft und Fähigkeit zur Reflexion des beruflichen Handelns gefördert.
Absatz 4, Satz 1:
Qualifikationsdimension „Persönlichkeitsentwicklung": Die geographischen Module vermitteln ebenso Kenntnisse zu globalen Themenbereichen, beispielsweise zu den Problemkreisen Globalisierung, Klimawandel, Naturrisiken, Entwicklungsländer oder Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Absatz 4, Satz 2:
Gefördert werden nicht nur das Wissen hierüber, sondern auch die Haltungen, entsprechend Position zu beziehen und zivilgesellschaftlich, bürgerschaftliches Engagement zu zeigen.
Absatz 4, Satz 3:
Es wird stets Raum für eigene Reflexionsprozesse gegeben, um Persönlichkeitsbildungsprozesse anzustoßen.
Absatz 4, Satz 4:
Mit der Förderung einer hohen Sensibilitäts- und Reflexionsbereitschaft geht eine positive Persönlichkeitsentwicklung einher.
Absatz 5, Satz 1:
Das Studium der Geographie qualifiziert auch für einen Überstieg in einen Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien, das Lehramt an Grundschulen sowie das Lehramt an Haupt-, Real- und Oberschulen.
Absatz 5, Satz 2:
Dabei werden in geographiedidaktischen Modulen die notwendigen Kompetenzen erworben, die für einen Einstieg in den weiterführenden Master of Education notwendig sind.
Absatz 5, Satz 3:
Das Studium der Geographie qualifiziert auch für einen Überstieg in einen fachwissenschaftlichen konsekutiven Masterstudiengang.
Satz 1:
Das Studienprogramm setzt sich im B-Fach aus folgenden Modulen zusammen:
PFLICHTBEREICH | ||||
Nr. | Module/Lehrveranstaltungen | SWS | CP | Art der Prüfung |
geb001 | Einführung in die Physische Geographie | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb001.1 | Klima und Gewässer | 2 | ||
geb001.2 | Relief und Boden | 2 | ||
geb002 | Einführung in die Anthropogeographie | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb002.1 | Bevölkerung und Siedlung | 2 | ||
geb002.2 | Wirtschaft und Verkehr | 2 | ||
geb003 | Globale Ordnungsmuster | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb003.1 | Ökozonen der Erde | 2 | ||
geb003.2 | Weltwirtschaft und Globalisierung | 2 | ||
geb004 | Regionale Geographie I: Deutschland | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb004.1 | Nordwestdeutschland | 2 | ||
geb004.2 | Deutschland | 2 | ||
geb007 | Große Exkursion | 5 | Portfolio | |
geb007.1 | Begleitseminar | 1 | ||
geb007.2 | Exkursion | |||
geb008 | Vertiefung Physische Geographie | 5 | Referat | |
geb008.1 | Spezielle Themen der Phys. Geographie I | 2 | ||
geb008.2 | Spezielle Themen der Phys. Geographie II | 2 | ||
geb009 | Vertiefung Anthropogeographie | 5 | Portfolio | |
geb009.1 | Vertiefung Anthropogeographie I | 2 | ||
geb009.2 | Vertiefung Anthropogeographie II | 2 | ||
geb010 | Spezielle Themen der Anthropogeographie | 5 | Referat oder Hausarbeit oder Klausur | |
geb010.1 | Spezielle Themen der Anthropogeographie I | 2 | ||
geb010.2 | Spezielle Themen der Anthropogeographie II | 2 | ||
geb012 | Kleine Exkursionen | 5 | Keine | |
geb012.1 | Kleine Exkursionen (5 Einzeltage) | |||
Gesamtsumme | 29 | 45 |
WAHLPFLICHTBEREICH | ||||
Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt wird ausdrücklich empfohlen, die Module geb005, geb006 und geb011 zu absolvieren (15 CP); Studierenden ohne Berufsziel Lehramt wird ausdrücklich empfohlen, die Module geb013 und geb014 zu absolvieren (15 CP). | ||||
Nr. | Module/Lehrveranstaltungen | SWS | CP | Art der Prüfung |
geb005 | Geographiedidaktik und geographische Arbeitsweisen | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb005.1 | Grundlagen geographischer Bildung | 2 | ||
geb005.2 | Entwicklung von Kartenkompetenz | 2 | ||
geb006 | Geographiedidaktik: | 5 | Referat | |
geb006.1 | Region als Lernort für Nachhaltigkeit | 2 | ||
geb006.2 | Region als Lernort für Nachhaltigkeit: Praxisteil | 2 | ||
geb011 | Regionale Geographie II: Europa und Außereuropa | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb011.1 | Europa | 2 | ||
geb011.2 | Außereuropäische Räume | 2 | ||
geb013 | Anthropogeographie: Methodik | 7 | Projektbericht oder Portfolio | |
geb013.1 | Seminar | 2 | ||
geb013.2 | Praxisteil | 2 | ||
geb014 | Physische Geographie: Geländepraktikum | 8 | Projektbericht oder Portfolio | |
geb014.1 | Seminar | 2 | ||
geb014.2 | Praxisteil | 2 | ||
Gesamtsumme (mit Berufsziel Lehramt) | 12 | 15 | ||
Gesamtsumme (ohne Berufsziel Lehramt) | 8 | 15 |
Satz 2:
Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt wird ausdrücklich empfohlen, im Wahlpflichtbereich die Module geb005, geb006 und geb011 zu absolvieren.
Satz 3:
In den Modulen geb005, geb006 und geb007 werden fachdidaktische Kompetenzen des Studienfachs im Umfang von insgesamt 12 CP erworben (davon werden im Modul geb007 anteilig 2 CP der Fachdidaktik zugeordnet).
Satz 4:
Studierenden ohne das Berufsziel Lehramt wird ausdrücklich empfohlen, im Wahlpflichtbereich die Module geb013 und geb014 zu absolvieren, da in ihnen wichtige methodische Kompetenzen außerhalb des Lehramtsbereiches vermittelt werden.
Satz 5:
Das Studienprogramm setzt sich im Bezugsfach für den Sachunterricht aus folgenden Modulen zusammen:
PFLICHTBEREICH | ||||
Nr. | Module/Lehrveranstaltungen | SWS | CP | Art der Prüfung |
geb001 | Einführung in die Physische Geographie | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb001.1 | Klima und Gewässer | 2 | ||
geb001.2 | Relief und Boden | 2 | ||
geb002 | Einführung in die Anthropogeographie | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb002.1 | Bevölkerung und Siedlung | 2 | ||
geb002.2 | Wirtschaft und Verkehr | 2 | ||
geb003 | Globale Ordnungsmuster | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb003.1 | Ökozonen der Erde | 2 | ||
geb003.2 | Weltwirtschaft und Globalisierung | 2 | ||
geb004 | Regionale Geographie I: Deutschland | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb004.1 | Nordwestdeutschland | 2 | ||
geb004.2 | Deutschland | 2 | ||
geb005 | Geographiedidaktik und geographische Arbeitsweisen | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | |
geb005.1 | Grundlagen geographischer Bildung | 2 | ||
geb005.2 | Entwicklung von Kartenkompetenz | 2 | ||
geb015 | Geographiedidaktik für SU-Studierende | 5 | Mündliche Prüfung | |
geb015.1 | Einführung in die Geographiedidaktik | 2 | ||
geb015.2 | Regionales außerschulisches Lernen | 2 | ||
Gesamtsumme | 24 | 30 |
Satz 6:
Die Studienverlaufspläne (Anlage 1) enthalten Empfehlungen für die Gestaltung des Studiums des Teilstudiengangs zur Einhaltung der Regelstudienzeit.
Satz 1:
Aufgrund der fachspezifischen Besonderheiten können bei schriftlichen Ausarbeitungen Karten und an dere Illustrationen zwingend erforderlich sein.
Satz 2:
Daher sind je nach Themenstellung unterschiedliche Umfänge von Text und Abbildungen möglich und abzusprechen.
Satz 3:
Der jeweilige Umfang der in §17 RPO und § 7 PO BA CS definierten Prüfungsleistungen wird wie folgt in Zeichen (ohne Leerzeichen) (ohne Deckblatt, Inhalts-, Abbildungs-, und Literaturverzeichnis) festgelegt:
- der Umfang der schriftlichen Leistungen im Rahmen eines Referats gemäß § 17 Absatz 7 RPO beträgt bei einem Thesenpapier in der Regel 3.000 bis 4.500 Zeichen und bei einer schriftlichen Ausarbeitung in der Regel 18.000 bis 21.000 Zeichen;
- der Umfang einer Hausarbeit gemäß § 17 Absatz 8 RPO beträgt in der Regel 24.000 bis 30.000 Zeichen;
- der Umfang des Reflexionsberichts im Rahmen eines Portfolios gemäß § 17 Absatz 9 RPO beträgt in der Regel 4.500 bis 6.000 Zeichen;
- der Umfang eines Projektberichts gemäß § 17 Absatz 10 RPO beträgt in der Regel 24.000 bis 30.000 Zeichen;
- der Umfang eines Praktikumsberichts im PvB gemäß § 7 Absatz 2 PO BA CS beträgt in der Regel 18.000 bis 21.000 Zeichen.
Satz 4:
Die erreichte Zeichenzahl ist in der schriftlichen Prüfungsleistung anzugeben.
Quelle
verändert nach:
Der Präsident der Universität Vechta (Hrsg.) (2020): Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 67/2020. Vechta.
Verfügbar unter: https://www.uni-vechta.de/fileadmin/user_upload/Amtliche_Mitteilungsblaetter/Jahrgang_2020/67-2020_BACS_Pruefungsordnung_Berichtigung_und_Neubekanntmachung_red.pdf [10.12.2020].
Legende
Schwerpunkte in der Geographie:
Physische Geographie | Anthropogeographie | Regionale Geographie | Didaktik der Geographie |