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Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Sie haben im außeruniversitären Bereich Kompetenzen erworben, die auch Inhalt des Studiums sind? Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, diese auf Module im Studium anrechnen zu lassen und damit Studienzeiten zu verkürzen.


Grundlage für die Anrechnungspraxis an der Universität Vechta bildet die Richtlinie zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen. Diese wurde im Rahmen eines von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) begleiteten Projektes erarbeitet, am 4. April 2023 durch das Präsidium verabschiedet und am 27. April 2023 in den Amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht.

Es existieren zwei Anrechnungsverfahren (das individuelle und das pauschale) und für beide gelten die folgenden Grundsätze bzw. Standards:

  • Eine Anrechnung kann nur auf Modulebene erfolgen. Teilnanrechnungen sind ausgeschlossen.
  • Kompetenzen können nur angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Niveau als gleichwertig (mit den anzurechnenden Studienmodulen) bewertet wurden.
  • Die Gleichwertigkeitsprüfung ist im Sinne einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Der Deckungsgrad sollte mindestens 75 %  betragen.
  • Die Berücksichtigung von Praxiserfahrungen innerhalb von Praxismodulen ist möglich. Näheres entscheiden die Beauftragten für das jeweilige Praxismodul.
  • Studierende können beide Anrechnungsverfahren in Anspruch nehmen.

Für Studierende, die insbesondere mit mehrjähriger Berufserfahrung ins Studium starten, bietet das individuelle Anrechnungsverfahren die Möglichkeit, persönliche Kompetenzen die sie sich durch Berufstätigkeit und/oder Weiterbildungen angeeignet haben, einzubringen und überprüfen zu lassen, ob sie auf das Studium angerechnet werden können. 

Step by Step - der Verfahrensablauf

  1. Zunächst sollten Sie sich klar werden, welche Module mit Ihren persönlichen Kompetenzen große Überschneidungen aufweisen und damit für eine Anrechnung in Betracht kommen könnten. Bitte informieren Sie sich anhand der Modulbeschreibungen über die jeweiligen Inhalte und Kompetenzen. Alle Modulbeschreibungen finden Sie im Downloadcenter bzw. im Downloadcenter des Profilierungsbereichs.
  2. Anschließend erfolgt die Erstberatung bei der Koordinatorin Offene Hochschule. Für alle Studiengänge bzw. Teilstudiengänge ist Maria Goldberg die Ansprechpartnerin. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin und informieren Frau Goldberg schon bei der Terminvereinbarung über Ihr konkretes Beratungsanliegen. Im Beratungsgespräch wird der Antrag erläutert, die Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen besprochen und ggfs. auf Beratungen mit den zuständigen Studiengangskoordinator*innen der Zentralen Studiengangskoordination hingewiesen.
  3. Im "Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen" müssen Sie Ihre persönlichen Kompetenzen transparent und nachvollziehbar darstellen. Bitte beschreiben Sie in Gegenüberstellung zu den Kompetenzbeschreibungen und Inhalten der Module, welches relevante Wissen und Können Sie in bereits absolvierten Bildungs- bzw. Berufsphasen erworben haben, und belegen dieses entsprechend. Diese Zusammenstellung ist ein verbindliches Dokument im Rahmen des Anrechnungsverfahrens. Anträge können nur bearbeitet werden, wenn der Kompetenzabgleich vorliegt und die dazugehörigen Belege vollständig sind.
  4. Senden Sie Ihren Antrag und die entsprechenden Nachweise (z.B. Abschlusszeugnisse von Ausbildungen, Arbeitszeugnisse, Weiterbildungszertifikate, ggfs. Hausarbeiten oder selbst erstellte Konzepte etc.) per EMail an offene.hochschule@uni-vechta.de
  5. Im Auftrag des zuständigen Prüfungsausschusses wird geprüft, inwieweit Ihnen außerhochschulisch erbrachte Leistungen angerechnet werden können. Ggfs. kann ein Prüfungsgespräch erfolgen.
  6. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Die Anrechnung erfolgt über eine Antragsstellung und ist für Studierende und Studieninteressierte möglich.

Die Anrechnung erfolgt grundsätzlich modulbezogen, d.h. Sie müssen die Module identifizieren (siehe Modulbeschreibungen), mit denen Ihre Kompetenzen einen hohen Deckungsgrad aufweisen.

Für jedes Modul ist ein Anrechnungsantrag einzureichen. Das Antragsformular finden Sie  hier.

Bitte speichern Sie das Formular zunächst auf Ihrem Laptop/PC und benennen es um. Anschließend muss das Formular in einem PDF-Programm geöffnet, bearbeitet und abgespeichert werden. Kostenlose PDF-Programme können im Netz heruntergeladen werden (z.B. Adobe Reader).

Die Beantragung ist ganzjährig möglich. Sie erhalten in der Regel ca. 8 Wochen nach Antragstellung eine Rückmeldung (Bescheid).

Auf das vierwöchige Orientierungspraktikum im Bachelor Combined Studies können auf Antrag berufsorientierte angeleitete Praxiszeiten angerechnet werden.

Folgende Tätigkeiten können berücksichtigt werden:

  • Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (abgeschlossen oder auch abgebrochen, sofern mindestens 4 Wochen in Vollzeit absolviert wurden)
  • Praxisteil im Rahmen eines dualen Studiums (abgeschlossen oder auch abgebrochen, sofern mindestens 4 Wochen in Vollzeit absolviert wurden)
  • Praktikum (nur wenn es außerhalb der eigenen schulischen Ausbildung durchgeführt wurde; es müssen mindestens 4 Wochen absolviert worden sein)
  • Freiwilligendienst (z. B. FSJ, BFD etc.; nur berücksichtigungsfähig, wenn er – zumindest auch – zum Zweck der eigenen Berufsorientierung angetreten und eine entsprechend angeleitete Tätigkeit durchgeführt wurde; es müssen mindestens 4 Wochen absolviert worden sein).

Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis der Einsatzstelle beizufügen, aus dem Art und Dauer der Tätigkeit hervorgehen. Bei „Freiwilligendienst“ ist zusätzlich eine Begründung zu geben, warum er auch zur eigenen Berufsorientierung angetreten wurde.

Hinweis:
Wird der Antrag bewilligt, wird das vierwöchige Praktikum ersetzt. Die weiteren Teile des Moduls bleiben bestehen. Es ist ein Eintrag in Stud.IP in die Lehrveranstaltung „opb001 Vorbereitungs- und Auswertungsseminar zum Orientierungspraktikum“ erforderlich. Die regelmäßige Teilnahme am Seminar wird dringend empfohlen. Unabhängig davon, ob das Praktikum aktuell durchgeführt oder durch eine frühere berufsorientierte, angeleitete Praxiszeit ersetzt wird, ist als Prüfungsleistung ein Portfolio nach den im Seminar dargestellten Vorgaben einzureichen. Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt in QISPOS.

Der Antrag auf Anrechnung der Praxiszeiten ist im Praktikumsbüro per E-Mail praktikum.bacs@uni-vechta.de einzureichen. Das Praktikumsbüro steht auch für Nachfragen und ergänzende Information zur Verfügung. Diese Ausführungsregelungen gelten für Studierende, die ab Beginn des Wintersemesters 2024/25 (01. Oktober 2024) das Studium aufnehmen. Den Antrag finden Sie hier

 

Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium aufgenommen haben, gelten andere Regelungen. Diese und den Antrag auf Anrechnung finden Sie hier.

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Im Bachelor Soziale Arbeit können sich Erzieherinnen und Erzieher (abgeschlossene Ausbildung) die Praxis für das Praktikum anrechnen lassen.

Es gelten folgende Regelungen:

Studierenden mit einer abgeschlossenen Erzieher*innenausbildung werden 6 von 10 Wochen für das Praktikum angerechnet.

Studierenden mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum*zur Erzieher*in sowie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in einem klassischen Handlungsfeld der Sozialen Arbeit wird das Praktikum von 10 Wochen vollständig anerkannt.

Für den Modulabschluss müssen lediglich die Seminare des Moduls (szb007.1) vollständig belegt und die Modulabschlussprüfung (Praktikumsbericht) erbracht werden.

Ein entsprechender formloser Antrag ist bei der Praktikumsbeauftragten einzureichen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte des Studiengangs Soziale Arbeit Christiana Kahre. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Im Bachelor Gerontologie kann das Praktikum bei Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung um eine Woche verkürzt werden und um bis zu zwei Wochen bei Nachweis einer Tätigkeit im Ausbildungsberuf.

Voraussetzung in beiden Fällen: die Ausbildung bzw. Tätigkeit liegt nicht länger als drei Jahre vor Studienbeginn zurück.

Bei Interesse wenden Sie sich gern an Kerstin Telscher, Praktikumsbeauftragte des Studiengangs Gerontologie.

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Im Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen wird individuell geprüft, ob die Praxisphase aufgrund von Ausbildung und/oder Berufserfahrung verkürzt werden kann.

Bei Interesse wenden Sie sich an Bernd Josef Leisen, Praktikumsbeauftragter des Studiengangs Management Sozialer Dienstleistungen.

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Eine Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf die Praxisphase in den Studiengängen Master of Education ist aufgrund der Spezifika dieses Moduls nur in sehr seltenen Fällen möglich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Arnd Schaper, Praxisphasenkoordinator im Zentrum für Lehrer*innenbildung, zur Verfügung.

Im Rahmen eines mehrstufigen Äquivalenzvergleichs wurde überprüft, welche Ausbildungsinhalte zur*m staatlich anerkannten Erzieher*in einen hohen Deckungsgrad in Bezug auf Inhalt und Niveau zu Studienmodulen des Bachelors Soziale Arbeit aufweisen und pauschal anrechenbar sind. Dabei wurden mehrere Studienmodule identifiziert. Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher können sich auf den Studiengang Bachelor Soziale Arbeit maximal sechs Studienmodule im Umfang von 43 CP anrechnen lassen. Die entsprechenden Module sind im Antragsformular aufgeführt.

Studierende anderer Bachelorstudiengänge, die ebenfalls über den Abschluss Staatlich anerkannte*r Erzieher*in verfügen, können sich entsprechend Ihres Studienprogramms auch Module (ggfs. im Profilierungsbereich) anrechnen lassen.

Die Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Module noch nicht mit einer Prüfung abgeschlossen wurden. Die Anrechnung erfolgt unbenotet.

Studierende, die sich für die pauschale Anrechnung interessieren, gehen so vor:

1. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei der Koordination Offene Hochschule, um die Einzelheiten zu besprechen.

2. Für die Beantragung ist dieses Formular zu verwenden.

Bitte speichern Sie das Formular zunächst auf Ihrem Laptop/PC und benennen es um. Anschließend muss das Formular in einem PDF-Programm geöffnet, bearbeitet und abgespeichert werden. Kostenlose PDF-Programme können im Netz heruntergeladen werden (z.B. Adobe Reader).

Den Antrag und die Anlagen senden Sie bitte per E-Mail an offene.hochschule@uni-vechta.de

Nach einer Bearbeitungszeit von derzeit ca. 8 Wochen wird die Anrechnung in Ihrer Leistungsübersicht dokumentiert. 

 

Für die Anrechnung von Praxiszeiten auf das Praktikum  im Studiengang Bachelor Soziale Arbeit gelten folgende Regelungen:

Studierenden mit einer abgeschlossenen Erzieher*innenausbildung werden 6 von 10 Wochen für das Praktikum angerechnet.

Studierenden mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Erzieherin*zum Erzieher sowie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in einem klassischen Handlungsfeld der Sozialen Arbeit wird das Praktikum von 10 Wochen vollständig angerechnet.

Für den Modulabschluss müssen lediglich die Seminare des Moduls (szb007.1) vollständig belegt und die Modulabschlussprüfung (Praktikumsbericht) erbracht werden.

Ein entsprechender formloser Antrag ist bei der Praktikumsbeauftragten einzureichen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte des Studiengangs Soziale Arbeit Christiana Kahre. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Für alle anderen Studiengänge finden Sie die Anrechnungsmodaliltäten zu Praxiszeiten auf dieser Internetseite unter "Anrechnung von Praktika"

 

 

Im Rahmen eines mehrstufigen Äquivalenzvergleichs wurde überprüft, welche Fortbildungsinhalte zum*zur Geprüften IHK-Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen einen hohen Deckungsgrad in Bezug auf Inhalt und Niveau zu Studienmodulen des Bachelors Management Sozialer Dienstleistungen aufweisen und pauschal anrechenbar sind. Dabei wurden mehrere Studienmodule identifiziert. Studierende mit der Fortbildung Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) können sich auf den Studiengang Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen 24 CP anrechnen lassen.

Die Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Module noch nicht mit einer Prüfung abgeschlossen wurden.

Studierende, die sich für die pauschale Anrechnung interessieren, gehen so vor:

1. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei der Koordination Offene Hochschule, um die Einzelheiten zu besprechen.

2. Für die Beantragung der Anrechnung ist dieses Formular zu verwenden.

Bitte speichern Sie das Formular zunächst auf Ihrem Laptop/PC und benennen es um. Anschließend muss das Formular in einem PDF-Programm geöffnet, bearbeitet und abgespeichert werden. Kostenlose PDF-Programme können im Netz heruntergeladen werden (z.B. Adobe Reader).

Den Antrag und die Anlagen senden Sie bitte per E-Mail an offene.hochschule@uni-vechta.de

Nach einer Bearbeitungszeit von derzeit ca. 8 Wochen wird die Anrechnung in Ihrer Leistungsübersicht dokumentiert. 

 

Für die Anrechnung von Praxiszeiten auf das Praktikum gelten folgende Regelungen:

Im Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen wird individuell geprüft, in welchem Umfang die Praxisphase aufgrund der Berufsbiographie verkürzt werden kann.

Bei Interesse wenden Sie sich an Bernd-Josef Leisen, Praktikumsbeauftragter des Studiengangs Management Sozialer Dienstleistungen.

Die Erstberatung erfolgt bei der Koordination Offene Hochschule

Maria Goldberg

Telefon 04441 15 166

EMail: maria.goldberg@uni-vechta.de

Im Beratungsgespräch wird der Antrag erläutert, Anrgeungen zur Reflexion der bereits erworbenen Kompetenzen in Bezug auf Studienmodule gegeben und die Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen besprochen.

Bitte nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren einen Beratungstermin (telefonisch, digital oder in Präsenz).

Die Möglichkeit der Anrechnung von Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, gilt bildungspolitisch als ein zentraler Baustein der „Offenen Hochschule“, die in ihrem Selbstverständnis die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen stärken (Stichwort Studium ohne Abitur) und Studierenden, die zunehmend mit vielfältigen Bildungs- und Berufsbiographien an die Universität kommen, Anschlussmöglichkeiten eröffnen sowie Bildungswege ebnen möchte.

In den letzten Jahren wurde bundesweit im Rahmen von Projekten und Initiativen dazu geforscht, diskutiert und entwickelt. Diese Aktivitäten beförderten die Verankerung in den Hochschulgesetzen der Länder (im nieders. Hochschulgesetz § 7 Abs. 3) und die Verabschiedung von rechtsverbindlichen Beschlüssen entsprechender Gremien (z.B. Kultusministerkonferenz).
 

Für Studierende hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Homepage mit kompakten Informationen aufgelegt, auf die wir an dieser Stelle gerne hinweisen.

 

Bei weitergehendem Interesse am Themenkomplex empfehlen wir die Homepage Modus - Mobilität und Durchlässigkeit stärken der HRK.


Informationsveranstaltungen

Für Studierende, die sich Kompetenzen aus Beruf & Weiterbildung anrechnen lassen möchten, bieten wir regelmäßig digitale Informationsveranstaltungen an, in denen das Verfahren vorgestellt und auf Fragen eingegangen wird.

Die nächsten Termine:

Dienstag, 21. Januar 2025 | 14.00 bis 15.00 Uhr

Mittwoch, 19. März 2025  | 11.00 bis 12.00 Uhr

 

Die Themen:

  • Vorstellung der Regelungen und des Verfahrens zur Anrechnungspraxis
  • Hinweise und Anregungen zur Antragsstellung und zur Reflexion Ihrer Kompetenzbilanz
  • Informationen zu den pauschalen Anrechnungsoptionen (aktuell: Erzieher*innen und IHK-Fachwirte im Gesundheit- und Sozialwesen)
  • Zeit und Raum für Ihre Fragen

Zugang zum virtuellen Seminarraum über diesen Link.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sollten Sie im Vorfeld Fragen zur Technik haben, melden Sie sich gern: Email: maria.goldberg[at]uni-vechta[dot]de // Telefon: 04441 15 166

Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ersetzt die vorgesehene Erstberatung.