Prüfungsausschuss Bachelor Soziale Dienstleistungen
Alle Informationen auf einen Blick
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 12 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) festgelegt:
- Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen dieser Ordnung (der RPO) eingehalten werden können und alle Prüfungsleistungen in den in dieser Ordnung festgelegten Fristen erbracht werden können.
- Er legt zu diesem Zweck Verfahrensregelungen zur Durchführung der Prüfungen fest.
- Der Prüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen, die ihm nach dieser Ordnung (der RPO) zugewiesen sind.
In seinen Sitzungen am 14.08.2024 und 23.10.2024 hat der Fakultätsrat der Fakultät I den Prüfungsausschuss gewählt. Die Amtszeit, mit Ausnahme der Studierendengruppe, beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2026. Der Prüfungsausschuss betreut die Bachelorstudiengänge Management Sozialer Dienstleistungen, Soziale Arbeit und Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:
Hochschullehrer*innengruppe:
Prof. Dr. Martin K. W. Schweer (Vorsitz)
Prof.in Dr.in Vanessa Mertins (stellv. Vorsitz)
Prof. Dr. Andrea Teti
als stellv. Mitglied: Prof.in Dr.in Christine Meyer
als stellv. Mitglied: Prof.in Dr.in Johanna Bödege-Wolf
Mitarbeiter*innengruppe:
Kerstin Telscher
als stellv. Mitglied: Yvonne Friederich
Studierendengruppe:
Emily Falke
Ein Merkblatt mit Zeitplan für die Bachelorarbeit finden Sie im Downloadcenter unter "Soziale Dienstleistungen".
Fristen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen
74. Sitzung vom 26.04.2023
Damit Nachteilsausgleiche für Prüfungen genutzt werden können, müssen diese den Prüfenden in der Regel mindestens vier Wochen vor angesetztem Prüfungstermin vorliegen.
Ablauf bei Ladungen zur Zweiten Wiederholungsprüfung
70. Sitzung vom 13.04.2022 / 74. Sitzung vom 26.04.2023
Der Prüfungsausschuss Bachelor Soziale Dienstleistungen hat folgendes Verfahren für die Ladung zu Zweiten Wiederholungsprüfungen beschlossen:
- Die Ladung für zweite Wiederholungsprüfungen soll künftig per Mail erfolgen.
- Die Ladung wird vier Wochen vor dem Prüfungstermin per Mail an die universitäre Mail-Adresse des*der Studierenden versandt; die*der Studierende wird hierbei aufgefordert, den Termin per Mail von der universitären Mail-Adresse aus innerhalb einer Woche zu bestätigen.
- Trifft die Bestätigung nicht innerhalb einer Woche im Akademischen Prüfungsamt ein, wird die Ladung zusätzlich schriftlich per Postzustellungsurkunde an den Prüfling versandt.
Studierende sollen möglichst vier, sie müssen spätestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin geladen werden. Prüfende sollen möglichst ihre gewünschten Termine mindestens sechs Wochen vorher dem Akademischen Prüfungsamt bekanntgeben.
Der Prüfungsausschuss Bachelor Soziale Dienstleistungen bittet um Ihre Mitwirkung.
Pauschalanrechnungen für Erzieher*innen und Fachwirt*innen im Gesundheits- und Sozialwesen
73. Sitzung vom 08.02.2023
Staatlich anerkannte Erzieher*innen können sich für den Studiengang Bachelor Soziale Arbeit Kompetenzen aus ihrer Ausbildung im Umfang von bis zu 43 Credit Points pauschal anrechnen lassen.
Für den Studiengang Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen können sich Geprüfte Fachwirt*innen im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Kompetenzen aus ihrer Fortbildung im Umfang von bis zu 24 Credit Points pauschal anrechnen lassen.
Eine Pauschalanrechnung ist auf Antrag der Studierenden möglich, sofern ein o.g. Abschluss nachgewiesen wird. Detaillierte Informationen erhalten Interessierte auf den Seiten der Offenen Hochschule.
Themenauswahl bei erneutem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
70. Sitzung vom 13.04.2022
Studierende, die einen rechtskräftigen Nichtzulassungsbescheid erhalten haben, müssen bei erneuter Antragstellung ein neues Thema bearbeiten, dies in deutlicher inhaltlicher Abgrenzung gegenüber zuvor gestellten Anträgen.
Entfallene Module alter Prüfungsordnungen von vor 2018
64. Sitzung vom 29.10.2020
Der Prüfungsausschuss bestätigt die 2018 bzw. 2019 verabschiedeten Übergangsregelungen in den Bachelorstudiengängen der Sozialen Dienstleistungen dahingehend, dass Studierenden bis zum Ablauf des Sommersemesters 2022 innerhalb desselben Studiengangs kein direkter Übergang von einer Prüfungsordnung vor 2018 auf eine neuere Prüfungsordnung nach 2018 ermöglicht wird. Das gilt auch dann, wenn ein zum Studienprogramm gehörendes Pflichtmodul mittlerweile nicht mehr angeboten wird.
Krankmeldungen
51. Sitzung am 28.06.2017
Studierende, die an einer Prüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen in der Regel spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin eine Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit vorlegen. Andernfalls wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.
Letztmaliger Wechsel vom BADLM zum BAMSD
49. Sitzung am 25.01.2017
Studierende des Bachelors Dienstleistungsmanagement (BADLM) können sich noch bis zum 31.03.2017 entscheiden, ob sie aus dem alten in den neuen Studiengang Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen (BAMSD) wechseln wollen. Ab dem 01.04.2017 ist ein Wechsel nicht mehr möglich.
Prüfungsterminverschiebungen im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung
48. Sitzung am 26.10.2016
Die Verlegung des Termins der zweiten Wiederholungsprüfung ist in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag der Studierenden möglich. Der Antrag ist an den Prüfungsausschussvorsitzenden des Prüfungsausschusses Soziale Dienstleistungen zu richten. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende. Der Antrag sollte spätestens eine Woche vor der zweiten Wiederholungsprüfung gestellt werden.
Bekanntgabe der Bachelornote
44. Sitzung am 26.01.2016
Die Bekanntgabe der Note der BA-Arbeit erfolgt grundsätzlich erst vier Wochen nach Ablauf der regulären Bearbeitungszeit. Eine entsprechende Information der Studierenden erfolgt über den Zulassungsbescheid zur BA-Arbeit.
Schriftliche Ausarbeitungen zu Referaten, Berichten, Projekt- und Hausarbeiten
21. Sitzung am 12.05.2009
Bei schriftlichen Arbeiten, die von den Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt werden, hat es Unsicherheiten in Bezug auf Bearbeitungs- und Korrekturfristen gegeben. Der Prüfungsausschuss hat daher grundsätzlich festgelegt, dass der späteste Zeitpunkt zur Abgabe von schriftlichen Arbeiten der 15.03. (Wintersemester) und der 15.09. (Sommersemester) ist.
Studieninhalt und Themenstellungen der Bachelorarbeiten
21. Sitzung am 12.05.2009
Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass bei den Themenstellungen der Bachelorarbeiten der Zusammenhang mit Lehrinhalten und Studienzielen des Studienganges hinreichend erkennbar sein sollte. Mit Blick auf die Erfahrungen mit den eingereichten Themen für Bachelor - Arbeiten im laufenden Prüfungszeitraum hat der Prüfungsausschuss beschlossen, dass auf den Anmeldeformularen nunmehr eine Modulzuordnung des Themas durch die Erstprüfenden zu erfolgen hat. Der Beschluss beinhaltet den expliziten Hinweis, dass ein eingereichtes Thema durch den Prüfungsausschuss auch abgelehnt werden kann, wenn ein Zusammenhang mit dem Studiengang nicht ersichtlich ist.
Anfragen an den Prüfungsausschuss sind an den Vorsitzenden Herrn Prof. Schweer zu richten. Bitte stellen Sie die Anfrage von Ihrer Uni-Mailadresse aus und bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen auch eine Telefonnummer an.
Der Prüfungsausschuss tagt mehrmals pro Semester.