Prüfungsausschuss Master Alternswissenschaften / Gerontologie
Alle Informationen auf einen Blick
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 12 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) festgelegt:
- Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen dieser Ordnung (der RPO) eingehalten werden können und alle Prüfungsleistungen in den in dieser Ordnung festgelegten Fristen erbracht werden können.
- Er legt zu diesem Zweck Verfahrensregelungen zur Durchführung der Prüfungen fest.
- Der Prüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen, die ihm nach dieser Ordnung (der RPO) zugewiesen sind.
In seiner Sitzung am 14.08.2024 hat der Fakultätsrat der Fakultät I den Prüfungsausschuss gewählt. Die Amtszeit, mit Ausnahme der Studierendengruppe, beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2026. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:
Hochschullehrer*innengruppe
Prof. Dr. Ludwig Amrhein (bis 30.09.2025) (Vorsitz)
Prof.in Dr.in Maria Pavlova (stellv. Vorsitz)
Prof. Dr. Andrea Teti
als stellv. Mitglied: N.N.
Mitarbeiter*innengruppe
Katja Rackow
als stellv. Mitglied: N.N.
Studierendengruppe
N.N.
Zugangsvoraussetzungen zum Master Alternswissenschaften / Gerontologie
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Alternswissenschaften / Gerontologie ist nach § 2 Abs. 1 der Zugangs- und Zulassungsordnung ein Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang
- Gerontologie,
- Soziale Arbeit,
- Management Sozialer Dienstleistungen
- oder in einem anderen fachlich geeigneten Studiengang.
Die Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich geeignet ist, trifft der Prüfungsausschuss. Die positive Feststellung kann mit der Auflage oder der Empfehlung verbunden werden, noch fehlende Module innerhalb von zwei Semestern nachzuholen.
Ergänzend gelten Ausführungsbeschlüsse des Prüfungsausschusses:
Als fachlich geeignet ohne Auflagen gelten die folgenden (Teil-)Studiengänge der Universität Vechta:
- BA Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten (inkl. vorherige Bereichnung BA Gerontologie)
- BA Management Sozialer Dienstleistungen (inkl. vorherige Bezeichnung BA Dienstleistungsmanagement)
- BA Soziale Arbeit (inkl. vorherige Bezeichnung BA Soziale Arbeit in Humandiensten)
- BACS Wirtschaft und Ethik (inkl. vorherige Bezeichnung BACS Wirtschaft und Ethik: Social Business)
Als fachlich geeignet gelten die Bachelor- oder gleichwertigen Abschlüsse in den folgenden Bereichen bzw. Studiengängen. Über mögliche Auflagen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Einzelfallprüfung.
- Bereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, bspw.:
- Soziologie
- Sozialwissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Bereich Bildungs-, Erziehungs- und Verhaltenswissenschaften, bspw.:
- Bildungswissenschaften
- Erziehungswissenschaften
- Pädagogik, Sozialpädagogik, Geragogik
- Psychologie
- Soziale Arbeit
- Bereich Pflege- und Gesundheitswissenschaften, bspw.:
- Heilpädagogik
- Pflege, Pflegemanagement, Pflegepädagogik
- Gesundheitsmanagement
- Public Health
- Ergotherapie oder Physiotherapie
Über die fachliche Eignung anderer interner und externer Studiengänge entscheidet der Prüfungsausschuss nach Einzelfallprüfung.
Fragen zur Zugangsberechtigung beantwortet die Zentrale Studiengangskoordination.
Fristen für die Masterarbeit
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Ersatzvornahme des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vom 05.07.2021 die Empfehlung der folgenden Fristen für die Masterarbeit (Modul gym012) festgelegt:
Im Sommersemester:
Anmeldeschluss für die Masterarbeit: bis 28.02. d. Jahres
Bearbeitungszeit: 01.04. – 31.07.
Kolloquium zur Masterarbeit: 19.09. - 30.09.
Im Wintersemester:
Anmeldeschluss für die Masterarbeit: bis 31.07. d. Jahres
Bearbeitungszeit: 23.08. – 23.12.
Kolloquium zur Masterarbeit: 31.01. - 12.02.
Die Masterarbeit ist i.d.R. innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Abgabe durch beide Prüfende zu bewerten (gem. § 19 Abs. 10 RPO).
Die Einhaltung der oben genannten Fristen und Termine führt zu einem ordnungsgemäßen Studienabschluss im laufenden Semester. Bei späteren Anmeldungen, Verlängerungen der Bearbeitungszeit etc. kann der ordnungsgemäße Abschluss des Studiums zum Ende des Semesters nicht garantiert werden. Abschlussphasen zu anderen Zeitpunkten sind möglich. Bitte kalkulieren Sie in diesem Fall für Ihre eigene Planung die o.a. Zeiträume für die einzelnen Phasen ein.
Sollte eine letzte Prüfung in das folgende Semester fallen, beachten Sie bitte, dass Sie sich für dieses Semester rückmelden müssen. Informationen zum Studienabschluss
Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadcenter unter "Soziale Dienstleistungen".
Verlängerung der Übergangsregelungen vom 20.06.2018
Die Übergangsregelungen im Master Gerontologie vom 20.06.2018 sind gemäß Ersatzvornahme des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vom 15.06.2020 um zwei Semester verlängert. Nach der neuen Fristsetzung gilt Folgendes: Schließt der/die Studierende ihr/sein Studium nicht bis einschließlich Sommersemester 2021 ab und meldet sie/er sich für das Wintersemester 2021/2022 zurück, muss sie/er das Studium ausschließlich nach der für den Studienbeginn im Wintersemester 2021/2022 gültigen Prüfungsordnung fortsetzen.
Anfragen an den Prüfungsausschuss sind an den Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Amrhein zu richten. Bitte stellen Sie die Anfrage von Ihrer Uni-Mailadresse aus und bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen auch eine Telefonnummer an.
Der Prüfungsausschuss tagt mehrmals pro Semester.