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Prüfungsausschuss Master Alternswissenschaften / Gerontologie

Alle Informationen auf einen Blick

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 12 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) festgelegt:

  1. Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen dieser Ordnung (der RPO) eingehalten werden können und alle Prüfungsleistungen in den in dieser Ordnung festgelegten Fristen erbracht werden können.
  2. Er legt zu diesem Zweck Verfahrensregelungen zur Durchführung der Prüfungen fest.
  3. Der Prüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen, die ihm nach dieser Ordnung (der RPO) zugewiesen sind.